Einsatzempfehlung für Wohnungseingangstüren in Klimaklasse III
Bisher war es ausreichend, bei einem beheizbaren Treppenhaus Wohnungseingangstüren der Klimaklasse II einzusetzen; falls nicht beheizbar eingerichtet wurde, waren Türen der Klimaklasse III erforderlich (vgl. auch Urteil des OLG Frankfurt vom 17.06.2011 – Az: 24 U 171/00). Grundsätzlich gibt es gesetzlich oder normativ keine Verpflichtung, eine bestimmte Klimaklasse „mitzuliefern“. Allerdings dürfen Türen – nach den anerkannten Regeln der Technik – einen Verzug von maximal 4 mm aufweisen (unabhängig von der Materialart). Müssen noch andere Funktionen erfüllt werden, kann es sein, dass der Verzug geringer sein muss. Daher wird bei Wohnungseingangstüren nunmehr generell der Einsatz von Türen mit Klimaklasse III empfohlen (vgl. Klimaklasse III nach RAL 426 RG Teil 1 bzw. Klasse 2c nach EIN 12219 und EN 1121). Die erhöhte Anforderung an das Stehvermögen der Tür wird bei Türen der Klimaklasse III durch eine ca. 4,5 mm dicke Aluminium-Hartfaser-Verbund-Absperrung erzielt. Die Klimaklasse III ist unabhängig der Türoberfläche bei Röhrenspankerntüren, Vollspantüren, Schallschutztüren sowie Feuer- und Rauchschutztüren möglich.
Nachstehend eine Übersicht über die Einsatzempfehlungen der RAL Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 426 für Türblätter aus Holz- und Holzwerkstoffen, aus dieser die Empfehlung eben auch ganz eindeutig hervorgeht.
